Verordnung nach § 60 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Eingliederungshilfe-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1975 (BGBl. I S. 433); Die Verordnung ist zum 1. Januar 2020 außer Kraft getreten. Die §§ 1-3 werden aber weiterhin angewendet, siehe § 99 SGB IX.
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