Hessische Verordnung über die Gewährung eines Zuschlags zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit Vom 12. Dezember 2012 (GVBl. S. 659) Zuletzt geändert durch Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 114)
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