IV.03 | Unfallentschädigungsverordnung (UEVOBW)

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Produktinformationen "IV.03 | Unfallentschädigungsverordnung (UEVOBW)"

Verordnung der Landesregierung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 59 Abs. 3 Satz 2 des
Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg
(Unfallentschädigungsverordnung Baden-Württemberg – UEVOBW)
Vom 30. November 2010 (GBl. S. 999)

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